Frachtführer Haftpflichtversicherung
Schutz vor Haftungsrisiken als Frachtführer
Jeder Frachtführer, Spediteur, Umzugsunternehmer oder Einlagerer unterliegt in unterschiedlichen Höhen der Haftung für das zu befördernde/ einzulagernde Gut.
Hierzu existieren gesetzlich geregelte Mindesthaftungssummen, bzw. Regelhaftungssummen, für die Beschädigung, Verlust, verspätete Lieferung, sowie beispielsweise auch Vermögensschäden.
Relevant für die richtige Einschätzung ist dann noch das Transportmittel oder branchenüblich auch ein Transportmittelmix, wird national oder auch international transportiert und wohin geht dieses "international" dann genau.
Transportunternehmen brauchen besonderen Schutz und spezielle Versicherungen – und zwar ohne großen Aufwand.
Wir bieten unseren Kunden deshalb maximale Sicherheit, einfachstes Handling und unkomplizierte Abwicklung, mit kurzen Entscheidungswegen.
Sprechen Sie uns einfach an!
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