Rürup-Rente
Für Selbstständige und Freiberufler
Seit dem 01.01.2005 gibt es die Rürup-Rente, die der gesetzlichen Rentenversicherung sehr ähnelt. Sie sichert eine monatliche Rentenzahlung frühestens nach dem 62. Lebensjahr zu: die jedoch nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar ist.
Belohnt wird der, der auf diese Flexibilität verzichten kann. 74 % der Beiträge sind im Jahr 2012 steuerlich absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozent an.
Sinnvoll ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige, die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterungen erwarten können.
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