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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

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Ist die gesetzliche Pflegeversicherung ausreichend?

In Deutschland benötigen mittlerweile ca. zwei Millionen Menschen ständige Pflege. Die Hälfte dieser Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Sie können sich mit einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung schützen

Man unterscheidet zwischen drei Varianten der ergänzenden Pflegeversicherung:

  • Die Pflegerentenversicherung: Sobald Sie pflegebedürftig werden, wird je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente ausgezahlt. Dies gilt je nach ausgewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1.
  • Die Pflegekostenversicherung: Es wird je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung erstattet.
  • Die Pflegetagegeldversicherung: Es kann ein Betrag für jeden Pflegetag vereinbart werden, der von der Versicherung gezahlt wird.



Tipp:
Auch der Staat unterstützt Ihre private Zusatzvorsorge. In Ihrer Steuererklärung  können Sie die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

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RÜ-Finanz Verwaltungs GmbH
Annastraße 34
45130 Essen

 

 

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