Hauptursache für Unfälle mit Todesfolge ist eine zu hohe und nicht an die Straßenverkehrsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit. Diese sogenannten Geschwindigkeitsunfälle haben einen Anteil von 32 Prozent in der Verkehrsunfallstatistik. Das bedeutet, dass fast jeder dritte Unfalltote im Jahr 2019 durch einen Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist, bei dem mindestens ein in den Unfall involviertes Fahrzeug die vorgegebene Geschwindigkeit überschritten oder nicht den Straßenverhältnissen entsprechend agiert hat.
Statistik 2019: Unfalltote bei Geschwindigkeitsunfällen und Unfällen mit Personenschaden
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kamen im Jahr 2019 bei Geschwindigkeitsunfällen 963 Menschen ums Leben. Insgesamt wurden 53.687 Menschen verletzt, von denen 13.769 Personen schwere Verletzungen erlitten. Um ein genaueres Bild zu erhalten, ist eine Differenzierung in Geschwindigkeitsunfälle, in Unfälle mit Personenschaden sowie die Zahl der Schwerverletzten sinnvoll:
- Geschwindigkeitsunfälle: 24 Verkehrstote je 1.000 Unfälle
- Unfälle mit Personenschaden: 10 Verkehrstote je 1.000 Unfälle
- Schwerverletzte bei Geschwindigkeitsunfällen: 345 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle
- Unfälle mit Personenschaden: 217 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle
Nicht angepasste Geschwindigkeit als Hauptursache für Verkehrsunfälle
Eine nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Hauptursache für Verkehrsunfälle. Das bedeutet nicht zwangsläufig eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auch besondere Wetterverhältnisse wie Nebel, Schnee, Glatteis oder Nässe erfordern ein Absenken der Geschwindigkeit.
Die Polizei registrierte im Jahr 2019 insgesamt 41.173 Fälle, in denen eine nicht an die Wetterbedingungen angepasste Geschwindigkeit die Ursache eines Unfalls mit Personenschaden war. In lediglich 2.130 der genannten Fälle war das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ursächlich für den Unfall.
Vergleicht man die Zahl der Verkehrstoten aus dem Jahr 2019 mit denen von 2010, fällt auf, dass die Zahl um 16,5 Prozent auf 3.046 gesunken ist. Diese sinkende Tendenz lässt sich auch bei Geschwindigkeitsunfällen feststellen. Waren es im Jahr 2010 noch 1.441 Menschen, die bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben gekommen sind, hat sich diese Zahl deutlich reduziert, nämlich um 33,2 Prozent. Das bedeutet, dass in Deutschland im Jahr 2019 alle 9 Stunden ein Mensch bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, der auf eine überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen war beziehungsweise bei dem es sich um einen Geschwindigkeitsunfall handelte.
Zu schnelles und nichtangepasstes Fahren kann auch den Versicherungsschutz gefährden. Zwar zahlt die Kfz-Haftpflicht, wenn ein Dritter durch einen Unfall zu Schaden kommt, bei dem das Tempolimit überschritten wurde. Aber der Versicherer kann den Unfallverursacher -abhängig vom jeweiligen Fall- in Regress nehmen, wenn zu schnelles Fahren Unfallursache war.