Auch im Jahr 2018 ist die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, erneut gestiegen. Das belegen jüngst veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Auch wenn grundsätzlich keine Panik angebracht ist, zeigen sie erneut: Man sollte zusätzliche private Vorsorge nicht vernachlässigen.
Wer in Deutschland nicht genug Geld zum Leben hat, bekommt unter Umständen sogenannte Grundsicherung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 kennt die Zahl der Betroffenen beinahe nur eine Richtung: Sie steigt, und zwar deutlich. So erhöhte sich auch im Jahresverlauf 2018 die Zahl der Menschen, die auf diese Stütze angewiesen sind, um 1,9 Prozent. Zum Jahresende waren bereits 1,079 Millionen Menschen betroffen, so berichtete das Statistische Bundesamt in der letzten Woche.
Viele Altersrentner — mit hoher Dunkelziffer
Wer Anrecht auf Grundsicherung hat, ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Der bekannteste Fall sind jene Menschen in Altersarmut. Etwas mehr als die Hälfte der Grundsicherungs-Empfänger (559.419 Personen) sind Altersrentner, das heißt, sie haben die Regelaltersgrenze bereits erreicht oder überschritten. Hier reicht die gesetzliche Rente schlicht nicht, um ein auskömmliches Leben zu sichern. Viele der Betroffenen sind sogar Freiberufler, die überhaupt nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zwar sollte man die Zahl nicht überdramatisieren: Aktuell sind nur rund drei Prozent der Altersrentner Sozialleistungs-Empfänger. Dennoch wäre es auch falsch, die Tendenz steigender Armut zu verharmlosen. Zum einen werden aufgrund zunehmend brüchiger Erwerbsbiographien und des sinkenden Rentenniveaus künftig deutlich mehr Menschen keine auskömmliche Altersrente haben. Zum anderen ist die Dunkelziffer hoch, warnen Sozialforscher. Soll heißen, viele Senioren erhalten nur deshalb keine Grundsicherung, weil sie den Gang zum Sozialamt scheuen oder ihre Rechte gar nicht kennen. Man muss diese Leistung aktiv beantragen.
Deshalb sollte man die Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Das gilt vor allem auch für Frauen, die weit stärker bedroht sind. Von den Ruheständlern, die Grundsicherung im Alter erhielten, waren gut 323.000 Frauen und 236.000 Männer betroffen. Altersarmut ist leider immer noch mehrheitlich weiblich. Über die drohende Vorsorgelücke im Alter kann ein Beratungsgespräch aufklären.
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit — auch hier steigende Zahlen
Ebenfalls ein deutliches Plus ist bei jenen Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung zu beobachten, die dieses Geld aufgrund einer Erwerbsminderung erhalten. Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht. 519.102 Personen waren hier betroffen.
Auch diese Statistik zeigt sich die Wichtigkeit zusätzlicher Privatvorsorge. Anrecht auf eine Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung haben nur Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können. Und das heißt: Sie können in jeden Beruf verwiesen werden, um diese soziale Stütze zu erhalten. Auch, wenn der neue Job das bisherige Einkommen und den bisherigen Status deutlich unterbietet. So kann ein Arzt etwa auch auf einen Job als Pförtner oder Putzkraft verwiesen werden.
Den konkreten Beruf bei der Absicherung der Arbeitskraft berücksichtigt aber allein eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt umso mehr, seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente infolge einer Rentenreform im Jahr 2001 de facto abgeschafft wurde. Für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen, erbringt die Rentenkasse seitdem nur noch eine Leistung für Erwerbsminderung. Private Berufsunfähigkeits-Policen aber orientieren sich an Status und Gehalt des zuletzt ausgeübten Berufes. Auch hier kann ein Beratungsgespräch Aufklärung schaffen!