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Arbeitnehmer: Nicht versichert bei Tank-Stopp auf dem Weg zur Arbeit

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Schäden während der Arbeit ab. Dabei werden nicht nur Schäden getragen, die bei der direkten Arbeit entstehen. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind abgesichert. Dass für diesen Unfallschutz aber dennoch eine gefährliche Lücke besteht, machte nun ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel deutlich (Az. B 2 U 9/18 R). Demnach ist ein Zwischenstopp an der Tankstelle – selbst bei Notwendigkeit des Tankens – nicht durch diesen gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt.

 

Knochenbruch durch Tank-Pfütze: Kein unwahrscheinliches Unglück 

Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Heimweg von ihrer Arbeit einen Tankstopp einlegte. Das Tanken war notwendig: Viele Baustellen auf dem Weg zur Arbeit verlängerten die Anfahrt. Der Tank reichte für 70 Kilometer, jedoch betrug der Arbeitsweg der Frau 75 Kilometer. Die Frau handelte also verantwortungsbewusst, indem Sie gleich auf den Heimweg die erste Tankstelle ansteuerte.

Beim Tanken aber ereilte die Frau ein Missgeschick: Sie rutschte auf einem Treibstofffleck aus, zog sich hierdurch eine Sprunggelenksfraktur zu – und damit einen Bruch im komplizierten Bereich des Sprunggelenks mit oft langwierigen Heilungsprozessen. Nun meinte die Frau, Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung zu erhalten. Die gesetzliche Unfallkasse aber lehnte es ab, dieses Unglück als Arbeitsunfall anzuerkennen. Folglich kam es zur Klage durch die verunglückte Arbeitnehmerin.

Tank-Stopp auf dem Weg zur Arbeit: Es besteht kein gesetzlicher Unfallschutz

Jedoch: Die Klage gegen die gesetzliche Unfallkasse hatte durch alle Instanzen keinen Erfolg. Erst wies das Sozialgericht (SG) Meiningen die Klage ab. Dann wies das  Thüringer Landessozialgericht (LSG) die Berufung ab. Nun urteilte auch das Bundessozialgericht gegen die Frau, wie aktuell ein Artikel der Hamburger „Zeit“ berichtet.

Demnach besteht laut Urteil kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zum Tanken von der Straße abfährt und folglich den direkten Weg zur Arbeit verlässt. Erst, wenn man nach dem Tanken auf dem üblichen Arbeitsweg zurück ist, greift der gesetzliche Unfallschutz wieder. Das Tanken auf dem Arbeitsweg ist also nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Ausnahme für Kinder-Betreuung: Außer bei Home-Office

Ausnahmen von der direkten Arbeitsweg-Regelung gibt es hingegen für Eltern, denn hier ist der Umweg zur Betreuungsstätte über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt dann, wenn die Kinder in die Kindertagesstätte oder zu einer anderweitigen Betreuung gebracht werden. Das gilt jedoch nur für den Weg zur Arbeit, nicht jedoch für den Weg vom Homeoffice zur Kita und zurück (zum Beispiel, wenn Büroarbeit durch einen Arbeitnehmer zuhause erledigt wird). Bei Homeoffice besteht auch kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Privater Unfallschutz ist unerlässlich

Arbeitnehmer im Home-Office können sich folglich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen und sollten einen zusätzlichen privaten Unfallschutz haben. Denn gerade bei Unfällen, in deren Folge Schäden bleiben, kommen enorme Kosten auf den Geschädigten zu.

Aber grundsätzlich zeigt nun auch das Urteil des Bundessozialgerichts: Privater Unfallschutz ist für jeden Arbeitnehmer unerlässlich auch ohne Homeoffice, wenn der Arbeitsweg mit dem Auto zurückgelegt wird. Denn jede Autofahrerin und jeder Autofahrer kann dazu gezwungen sein, auf dem Weg zur Arbeit zu tanken. Jedoch: Ohne eine private Police sind Arbeitnehmer bei Unfällen während des Tank-Stopps nicht versichert. Wer also Rat für den notwendigen privaten Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit sucht, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

 

 

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