Die Zahl der abgeschlossenen Betriebsrenten stieg 2019 erneut an. Dennoch sind immer noch zu wenige Arbeitnehmer abgesichert, wie aktuelle Branchenzahlen zeigen.
In Deutschland beruht die Altersvorsorge auf drei Säulen: die gesetzliche Rente, die immer noch den Schwerpunkt ausmacht. Aber sehr vielen Menschen ein auskömmliches Leben im Alter nicht wird sichern können. Deshalb treten noch die private und die betriebliche Altersvorsorge hinzu. Alle drei sollen zusammen dafür sorgen, dass die Deutschen im Ruhestand ausreichend versorgt sind und gut leben können.
Doch gerade die Betriebsrenten sind noch immer nicht ausreichend verbreitet. Das liegt auch daran, dass viele kleine und mittlere Betriebe keine Betriebsrente ihren Beschäftigten aktiv anbieten. Umso erfreulicher sind die aktuellen Branchenzahlen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) konnten 2019 mehr Verträge als im Vorjahr abgesetzt werden. Die Nachfrage nach Betriebsrenten steigt langsam, aber stetig.
Die Zahl der Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kletterte demnach 2019 um 150.000 auf nun 16,3 Millionen. Damit entfällt fast jeder fünfte Vertrag in der Lebensversicherung auf die Betriebsrente.
Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist abgesichert
Trotzdem gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge noch deutliche Luft nach oben. Etwa die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat aktuell eine Anwartschaft erworben. Und speziell in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern ist sie noch wenig verbreitet: hier besitzen nur rund 28 Prozent der Beschäftigten eine Anwartschaft, wie die Bundesregierung vor zwei Jahren einräumen musste.
Damit auch kleine Betriebe mehr für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter tun, hat die Bundesregierung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz für mehr Anreize gesorgt: dies geschah in zwei Stufen, zum Jahresanfang 2018 und 2019. Eine wichtige Neuerung: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge, muss er bei Neuabschlüssen verpflichtend 15 Prozent des Umwandlungsbeitrags zugunsten des Sparenden an eine Versorgungseinrichtung weiterleiten. Das gilt für die Wege Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
Der Staat fördert zudem Arbeitnehmer mit kleiner Lohntüte bis zu einem Bruttoeinkommen von maximal 2.200 Euro im Monat. Zahlt der Arbeitgeber hier 240 bis 480 Euro Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung ein, erhält er vom Staat einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent bzw. maximal 144 Euro. Folglich wird mit der Reform die Betriebsrente attraktiver für viele Zielgruppen. Zudem wurde ein Grundfreibetrag für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt, der dazu beitragen soll, dass Ruheständler mit kleiner Rente mehr von ihren betrieblichen Ansprüchen behalten dürfen.
Betriebsrente auch Option zu Mitarbeiter-Bindung
Gerade in Zeiten des Fachkräfte-Mangels kann eine Betriebsrente, teils über den Arbeitgeber finanziert, auch eine Option sein, um Mitarbeiter zu binden - und zu deren Zufriedenheit beizutragen. Hierzu gibt es auch zahlreiche weitere Optionen über Versicherungen, etwa eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV), die etwa Leistungen wie ein Krankentagegeld, Zuschüsse zum Zahnersatz oder Heilpraktiker-Behandlungen beinhalten kann.
Grundsätzlich konnte sich die Lebensversicherung im letzten Jahr bewähren: und beweisen, dass sie noch immer ein wichtiger Vorsorgeanker für viele Deutsche ist. Insgesamt, also unter Berücksichtigung der Pensionskassen und –fonds, entwickelte sich 2019 für die Branche ausgesprochen positiv. Die Beitragseinnahmen stiegen um 11,5 Prozent auf gut 103 Milliarden Euro. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge legte um 5,4 Prozent auf 5,2 Millionen zu. Und auch in Zeiten der Coronakrise gilt weiterhin die Devise: Nur wer vorsorgt, kann seinen Lebensstandard auch im Alter sichern.