Der Herbst kann schön sein: Vor allem, wenn sich so milde Temperaturen ankündigen wie in den kommenden Tagen. Bunte Blätter erfreuen das Auge und verleihen der Natur eine seltene Farbenpracht. Doch genau diese Blätter bedeuten für Haus- und Wohnungsbesitzer ein Haftungsrisiko, das enorm teuer werden kann: Wenn sie nicht vom Bürgersteig entfernt werden. Und auch Mieter müssen mitunter zum Besen greifen.
Wenn der Herbst kommt, dann bringt er auch buntes Laub mit sich. Die Blätter färben sich bunt und fallen zu Boden. Dass dies viele Menschen erfreut, lässt sich derzeit im Netz leicht überprüfen. Viele Social-Media-Nutzer posten bei Facebook, Instagram und Co. herrliche Fotos von herbstlichen Landschaften.
Einen weniger romantischen Blick hat allerdings das Bürgerliche Gesetzbuch auf das herbstliche Laub. Dieses sieht nämlich eine Pflicht zur Verkehrssicherung vor: auch auf den Gehwegen. Eigentlich in der Verantwortung der Kommunen, wälzen diese die Aufgabe gern auf die Hauseigentümer ab, da die Stadtkassen bekanntlich oft leer sind. Und die Hauseigentümer bzw. Vermieter dieses Risiko wiederum auf die Mieter. Fest steht: Laub muss vom Gehweg entfernt werden, wenn es für Fußgänger und Radfahrer eine Gefahr werden kann. Ob der Mieter selbst den Besen in die Hand nehmen muss, steht in der Regel im Mietvertrag.
Hier gilt es zu bedenken, dass Laub eine ähnliche Rutschbahn ergeben kann wie ein vereister Weg: vor allem, wenn es nass wird. Dann bildet das Laub unter dem Druck der Schuhe eine glitschige Schicht und kann zum echten Unfallrisiko werden, weil die Füße dann keinen Halt mehr finden. Dass es dabei immer wieder auch zu schweren Verletzungen kommt, lässt sich aus Rechtsstreiten und Unfallstatistiken schlussfolgern. Und wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, sieht sich schnell mit Schadensersatz-Forderungen konfrontiert.
Hier stellt sich die Frage, welche Versicherung einspringt, wenn man seine Räumpflicht verletzt hat. Für Privatpersonen, die zur Miete wohnen, reicht in der Regel eine gute Privathaftpflicht-Versicherung aus. Auch Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sind in der Regel durch eine Privathaftpflicht geschützt. Aber nicht so, wenn man ein Mehrfamilienhaus sein Eigen nennt. Dann muss eine extra Haus- oder Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen werden. Ein solcher extra Schutz ist auch notwendig, wenn Gebäude und Grundstücke nicht selbst genutzt werden.
Allerdings gilt: Keineswegs muss ständig gekehrt werden. So mündet auch nicht jeder Sturz in eine erfolgreiche Schadensersatz-Forderung: Schließlich sind auch die Fußgänger angehalten, der Witterung entsprechend Vorsicht walten zu lassen. Und es gibt keine gesetzliche Regel, wie oft und wie regelmäßig bei Laub gekehrt werden muss. Das ist auch eine Ermessensfrage