Die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen eine deutliche Sprache: 1,3 Millionen Schäden verursachten Starkregenfälle binnen 16 Jahren, die Kosten summieren sich auf 6,7 Milliarden Euro. Und die Kosten werden aufgrund zunehmender extremer Wetterereignisse weiter ansteigen. Denn aufgrund des Klimawandels nehmen auch extreme Wetterereignisse wie Starkregen zu – und damit auch die Gefahr für Hochwasser und Überschwemmungen. Irrtümer zum Versicherungsschutz aber sorgen immer wieder dafür, dass Menschen sich gegen dieses Risiko nicht genügend absichern. Auf seiner Verbraucherseite „Die Versicherer“ klärt deswegen der GDV aktuell über „die drei häufigsten Irrtümer bei Hochwasser“ auf.
Wohngebäudeversicherung: Leistet nicht bei einem so genannten „Elementarschaden"
Irrtum eins: Wer eine Gebäudeversicherung hat, der brauche sich „nicht kümmern“. Was viele aber nicht wissen: Die Wohngebäudeversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz gegen drohende Hochwasserschäden. Denn zwar versichert die Wohngebäudeversicherung gegen Naturgefahren wie Sturm, Blitz oder Hagel. Sie sichert aber nicht gegen Elementargefahren wie Hochwasser.
Für diesen Versicherungsschutz nämlich braucht es eine erweiterte Naturgefahrenversicherung: Die sogenannte Elementarschadenversicherung. Die Elementarschaden-Deckung wird laut GDV als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Nur durch Abschluss dieses Zusatzbausteins sind Hausbesitzer und Mieter damit vor Zerstörungen geschützt, die auf Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen zurückgehen.
Auch fern großer Flüsse droht Gefahr
Ein zweiter Irrtum, über den der GDV aufklärt, ist in die Aussage gefasst: „Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser“. So würden sich Menschen oft in Sicherheit wiegen, solange sie nicht an großen Flüssen – an der Donau zum Beispiel oder dem Rhein oder an der Elbe – wohnen würden. Doch diese vermeintliche Sicherheit entpuppt sich schnell als tückischer Trugschluss.
Denn große Regenmengen können in sehr kurzer Zeit auch kleine Gewässer überfluten lassen. Auch reicht als Ursache großer Schäden eine überlastete Kanalisation oder wild abfließendes Hangwasser bereits aus. Und diese Schäden verursachen hohe Kosten – häufig eine Summe von über 100.000 Euro.
Mehr noch: Wird ein Haus so stark beschädigt, dass es abrissgefährdet ist, sind in der Regel sogar bis zu sechsstellige Beträge nötig, um das Haus wieder aufzubauen oder von Grund auf zu sanieren. Solche Zahlen veranschaulichen, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz mit genügender Deckung aufgrund von Elementargefahren ist.
„Vater Staat“ – gab die Verantwortung ab
Aber hilft nicht im Notfall auch Vater Staat? Mit Blick auf den Fluthilfefonds, der nach der Flutkatastrophe 2013 durch den Bundestag aufgelegt wurde, könnte man dies in der Tat glauben. Jedoch: Erneut handelt es sich um eine irrtümliche Annahme. Denn mit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder aus dem Jahr 2017 wurden Nothilfen bei Hochwasser stark eingeschränkt.
Demnach erhalten nun nur noch jene Betroffene eine Leistung, die sich aufgrund der Lage ihres Anwesens oder ihres Hauses erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde – eine Verhärtung der Regeln, die zu mehr Eigenvorsorge gegen die Elementargefahr des Hochwassers führen soll. Freilich: Laut Angaben des GDV betrifft es nur wenige, denn 99 Prozent aller Häuser seien problemlos versicherbar. Folglich können auch nur noch wenige mit Hilfe von Vater Staat aufgrund von Hochwasserschäden oder von Überschwemmungen rechnen.
Die Hinweise zeigen: Eine Elementarschaden-Police ist also Pflicht – oder zumindest das Bemühen darum. Sollte man aber doch zu jenen wenigen Betroffenen gehören, die wirklich keinen solchen Zusatzbaustein abschließen können, lohnt das Beratungsprotokoll von Versicherungsvermittlern als Beweisstück.
Allen Hausbesitzern aber, die eine Elementarschadenversicherung erhalten, sei der Abschluss einer solchen Police angeraten. Und auch zur nötigen Deckungssumme hilft der Rat einer Fachfrau oder eines Fachmanns.