Die Apotheken Umschau widmet sich derzeit einem wichtigen Thema: Gesundheitsfragen bei privaten Versicherungen. Hier ist Ehrlichkeit absolute Pflicht: Sonst steht man im schlimmsten Fall selbst nach jahrelang gezahltem Beitrag ohne Versicherungsschutz da, wenn der Ernstfall eintritt. Und damit ohne Leistung!
Wer eine private Krankenversicherung abschließt, eine Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung, der kommt in der Regel nicht um sie herum: Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden, bevor der Versicherer den Antrag bewilligt. Anhand dieser Fragen entscheidet der Versicherer auch, zu welchem Preis er den Schutz gewährt und ob er Ausschlüsse festlegt, die er nicht absichert. Das mag vielen ungerecht scheinen: Hat aber mit der Versicherung als Risikokollektiv zu tun. Kosten sollen anhand des individuellen Risikos gerecht verteilt werden. Auch gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, wonach sich Risiko und Prämie entsprechen müssen.
Umfassend und korrekt!
Bei den Gesundheitsfragen gilt es: Sie müssen umfassend und richtig beantwortet werden. Sonst kann nämlich der Versicherer im Leistungsfall zurücktreten: selbst dann, wenn der Betroffene jahrelang Beitrag gezahlt hat. Denn der Versicherungsnehmer hat eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht, festgeschrieben in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er muss, stark vereinfacht, alle Gefahrumstände wahrheitsgemäß angeben, die die Entscheidung des Versicherers beeinflussen können, ob und zu welchen Konditionen er Schutz gewährt.
In der Regel präsentieren die Versicherer einen umfassenden Fragenkatalog, in dem nach Krankheiten und Beschwerden der letzten fünf Jahre gefragt wird: Doch auch dieser Zeitraum kann sich -je nach Vertrag- unterscheiden.
Keine Mogeleien!
Gefährlich ist, dass hier viele Versicherungsnehmerinnen und -nehmer das Beschönigen des eigenen Gesundheitszustandes als Kavaliersdelikt sehen. Doch ist es mitnichten. In vielen Gerichtsurteilen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht wird Arglist geltend gemacht. Auch grobe Fahrlässigkeit führt zum Rücktrittsrecht des Versicherers: und damit dem Verlust von existentiellen Schutz.
Einige Beispiele hierfür nennt die „Apotheken Umschau“ in einem aktuellen Artikel. So ging eine Frau leer aus und erhielt keine Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers, obwohl sie auf einer Treppe gestürzt war und nicht mehr arbeiten konnte. Der Grund: Sie hatte im Antrag Angstzustände, schlechte Cholesterinwerte sowie einen Herzklappen-Fehler verheimlicht. Ebenso kann eine Risikolebensversicherung die Zahlung an Hinterbliebene verweigern, wenn jemand im Antrag ankreuzte Nichtraucher zu sein: dann aber an Lungenkrebs stirbt, der auf Zigaretten zurückzuführen ist. Die Beispiele für solche Urteile sind zahlreich.
Versicherer sind keine Neinsager
Das bedeutet übrigens keineswegs, dass Versicherer notorische Neinsager sind. Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: 80 Prozent der Anträge auf BU-Rente werden nach Zahlen des Versicherer-Dachverbandes problemlos bewilligt, nur etwa jeder fünfte Antrag abgelehnt. Das liegt auch häufig daran, dass die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft besteht und der- oder diejenige in den Job zurückkehren kann.
Aber auch die Versicherer wollen sich vor Betrug und falschen Angaben schützen, weshalb die Gesundheitsfragen oft sehr umfangreich ausfallen. Und die Antragsteller überfordern, wenn sie sich mit Fachbegriffen und Krankheitsbildern nicht auskennen. Hier kann nur geraten werden, sich professionelle Hilfe zu holen: von einem Hausarzt oder einem Versicherungsexperten.
Ratsam ist zudem, zuvor noch einmal die eigene Gesundheitsakte zu recherchieren. Gerade, wenn man gesetzlich krankenversichert ist, kann es hier passieren, dass sich falsche Einträge in der Akte befinden: und aus mancher Lappalie eine ernstzunehmende Krankheit wurde. Solche Fehler können ebenfalls den Schutz gefährden. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Arzt zur Korrektur aufzufordern.
Empfehlenswert kann auch eine anonyme Voranfrage sein. Dann erfragt man beim Versicherer zum Beispiel mit Hilfe eines Maklers, zu welchen Konditionen man mit dem aktuellen Gesundheitsbild Schutz erhalten würde: ohne, dass er den Namen erfährt. Das macht deshalb Sinn, weil die Versicherer über eine Auskunftei verfügen, auf die branchenweit zugegriffen werden kann.
Lehnt ein Versicherer den Antrag ab, kann es also auch bei anderen Anbietern zu Problemen kommen, will man sich dort versichern. Nicht, wenn die Anfrage -eben- anonymisiert ist. Dann werden mit jedem Antrag die Karten neu gemischt. Denn tatsächlich zeigen die Assekuranzen große Unterschiede, wenn es um die Annahme von Risiken geht: mitunter findet man erst nach einigen erfolglosen Anträgen einen Vertrag. Dann aber einen passenden, bei dem alles hieb- und stichfest ist: und der Schutz dank korrekter Angaben nicht zur Debatte steht.