Wer ein Ehrenamt ausübt, tut Gutes und dient der Gesellschaft. Das bedeutet freilich nicht, dass man auch vor allen Risiken während der Tätigkeit geschützt ist. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen.
Wie sind Ehrenamtliche bei ihrer Tätigkeit versichert? Dieser Frage widmet sich am Montag der Nachrichtensender MDR Aktuell. Hierbei ist es wichtig zu unterscheiden, welcher Art von Ehrenamt man nachgeht. Denn Ehrenamt und Ehrenamt sind eben nicht immer dasselbe.
Einfach ist es, wenn die Person im öffentlichen Auftrag handelt, also bei Bund, Ländern und Kommunen tätig wird. Dann nämlich greift die gesetzliche Unfallversicherung beim Ehrenamt selbst und auf dem Weg dorthin. Beispiele hierfür sind Feuerwehr und Rotes Kreuz, aber auch kirchliche Tätigkeiten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Ist die Erwerbsfähigkeit infolge eines Unfalles bei diesen Tätigkeiten zu 20 Prozent beeinträchtigt, wird eine monatliche Rente gezahlt: wenn auch oft auf niedrigem Niveau. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Doch Vorsicht: Erfolgt die Absicherung über eine Berufsgenossenschaft, ist unter Umständen eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der die Tätigkeit und Befugnisse zwischen Träger und Ehrenamtlichen ganz genau geklärt sind.
Eingetragener Verein: der gesetzliche Schutz greift nicht
Anders sieht es schon aus, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit eine Gewerkschaft, Partei oder einen eingetragenen Verein betrifft. Dann nämlich greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Manche Träger schließen zwar Gruppenversicherungen für ihre Mitglieder ab. Der Unfallschutz kann aber stark eingeschränkt sein, zum Beispiel nur auf dem Vereinsgelände gelten. Wer dann beim Verteilen von Flyern ausrutscht oder bei der Jugendarbeit auf einem Ferienhof für Kinder armer Eltern sich verletzt, geht im schlimmsten Fall leer aus.
Hier ist es notwendig, das Gespräch mit dem Verein zu suchen und zu klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Wer sich den Schutz schriftlich bestätigen lässt, ist auf der sicheren Seite.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, privat vorzusorgen: So gilt eine private Unfallversicherung unabhängig davon, wo und wie sich ein Unfall ereignet hat. Um den Verlust der Arbeitskraft bei der Vereinsarbeit abzusichern, ist zusätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Invaliditätsvorsorge ratsam.
Haftpflicht: besser nicht ohne
Ein weiterer wichtiger Schutz bei der Ausübung des Ehrenamts ist die Haftpflichtversicherung. Diese greift, wenn der Versicherte Dritten einen Schaden zufügt: Im Zweifel würde er mit seinem gesamten Vermögen haften. Ärgerlich, wenn es gerade bei der Ausübung einer sozial wichtigen und sinnvollen Arbeit geschieht.
Auch mit Blick auf die Haftpflicht ist es ratsam, zunächst beim Verein oder dem Träger nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Ehrenamtlichen bereits abgesichert sind. Gruppenversicherungen sind zwar üblich. Aber dieser Haftpflichtschutz kann ebenfalls unter Umständen nur auf dem Vereinsgelände gelten oder anderweitige Ausschlüsse beinhalten: etwa bei grober Fahrlässigkeit. Dann sieht sich der Betroffene schnell mit hohen Schadensersatz-Forderungen konfrontiert.
Ein Beispiel: Klettern in einem Feriencamp Jugendliche auf ein Dach und der Aufsichtspflichtige greift nicht sofort ein, um die Gefahr zu bannen, kann es als Folge einer grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung gewertet werden, wenn jemand herunterstürzt und sich verletzt. Oder wenn ein Fußballtrainer es nicht verhindert, dass seine Schützlinge auf der Straße den Ball hin- und herkicken: bis ein Auto ausweichen muss und im Straßengraben landet.
Besteht kein oder nur ein eingeschränkter Schutz, muss mit einer Privathaftpflicht vorgesorgt werden. Viele Versicherer haben das Ehrenamt in ihre Verträge inkludiert, wobei zwischen einzelnen Anbietern Unterschiede bestehen können.
Zusätzlich brisant gestaltet sich die Situation für Vorstandsmitglieder und Kassenwarte. Weil diese mit hohen Summen hantieren und ebenfalls mit dem Privatvermögen haften, sollte über den Verein eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorhanden sein. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!