Wer muss eigentlich die Eiszapfen an der Dachrinne beseitigen und wer übernimmt die Schäden, falls Dachlawinen abstürzen, Passanten ausrutschen oder Eiszapfen durch die Scheiben eines Autos krachen?
Dachlawinen und Eiszapfen
Von Schneedruck, Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen geht dieser Tage ein besonderes Risiko aus. Warnschilder können zwar eine sinnvolle Präventions-Maßnahme sein, aber sie stellen keine Enthaftung dar. Wer teilweise meterlange Eiszapfen, die über Gehwegen hängen, sieht, sollte den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend auf die drohende Gefahr aufmerksam machen. Ist das nicht möglich oder erfolglos, sollte die Feuerwehr informiert werden. Mitunter können aber auch Dachdecker die Gefahr beseitigen.
Schäden am Gebäude, die durch Schneedruck entstehen, werden nur dann von der Wohngebäudeversicherung übernommen, wenn auch Elementarschäden mitversichert sind. Bricht das Dach zusammen, kann auch die Hausratversicherung involviert sein. Auch hier wird nur mit zusätzlichen Elementarschadenschutz geleistet.
Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer
Es gilt der Grundsatz: ‚Eigentum verpflichtet‘. Das bedeutet allerdings nicht, dass Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer selbst Schnee schippen müssen. Sie können auch Hausmeister, Winterdienst oder Mieter damit betrauen. Sollen Mieter die Räum- und Streupflichten erfüllen, muss das im Mietvertrag geregelt sein.
Werden die Verkehrssicherungspflichten verletzt und kommt dadurch jemand zu Schaden, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Regulierung. Vermieter brauchen dafür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Doch die Versicherer übernehmen nicht alle Zahlungen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Verkehrssicherungspflichten verletzt - weil er beispielsweise in den Urlaub gefahren ist, ohne einen Winterdienst zu beauftragen - handelt ordnungswidrig. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Beschädigte Fahrzeuge
Wird ein geparktes Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Zerbrechen die Scheiben des Autos aufgrund herabstürzender Dachlawinen oder Eiszapfen zahlt auch die Teilkaskoversicherung.