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Keine Riester-Förderung verschenken!

Neu vorgelegte Zahlen der Bundesregierung zeigen erneut: Nur jeder dritte Riester-Vertrag wird voll gefördert. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass viele Bürger Geld verschenken. Denn gerade durch die staatlichen Zuschüsse kann die Riester-Rente profitieren. 

Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung neue Daten zur Riester-Förderung vorgelegt. Weil diese rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden kann, beziehen sie sich auf das Jahr 2015. Aber die Daten lassen durchaus aufhorchen, weil sie erneut belegen, dass viele Bürger Geld verschenken. Demnach erhielten nur 11,1 Millionen Riester-Sparer überhaupt eine staatliche Zulage — zum Erhebungszeitpunkt gab es circa 16,5 Millionen Verträge.

Schaut man darauf, wer die vollen 100 Prozent an Förderung erhielt, sieht es noch düsterer aus: nur 5,8 Millionen Sparer bekommen die ganze staatliche Zulage. Um die vollumfängliche Förderung zu erhalten, hat der Staat vorgeschrieben, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn weniger Geld in den Vertrag fließt, wird die Förderung anteilig gekürzt. Aber auch Geringverdiener können förderfähig riestern, wenn sie mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Aktuell sind mehrere Arten der Riester-Förderung möglich. Zum einen gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Darüber hinaus erhalten junge Sparer einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus bis zum 25. Lebensjahr von 200 Euro. Manchmal ist es lohnenswerter, sich steuerlich fördern zu lassen. Der Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorge beträgt aktuell bis zu 2.100 Euro pro Jahr, die Sparer bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen können.

Hier gilt es, kein Geld zu verschenken, auf das man Anrecht hätte. Zwar kann die hohe Zahl der nicht voll geförderten Verträge auch damit zusammenhängen, dass manche Sparer die Förderung auf zwei Verträge verteilen: zum Beispiel empfiehlt sich das, wenn Grund­zulage und Kinder­zulagen zusammen einen größeren Betrag ausmachen. Aber doch verschenken viele Sparer sehr wahrscheinlich Geld, weil sie die Fristen verpassen oder mit dem Antrag auf Förderung überfordert sind.

Helfen lassen kann man sich von einem Versicherungsfachmann. Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden. Doch es lohnt sich, schließlich geht es um die eigene Altersvorsorge!

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