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Kfz-Versicherung

Senioren zahlen mehr - warum das keine Altersdiskriminierung ist.

Ältere Fahrzeughalter zahlen in der Kfz-Versicherung höhere Prämien. Warum das keine Altersdiskriminierung ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun klargestellt.

Vergleicht man Kfz-Tarife, stellt sich heraus, dass ältere Fahrzeughalter teilweise deutlich höhere Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen müssen. So zahlt ein 67-jähriger Lediger im Durchschnitt von 25 untersuchten Kfz-Haftpflicht-Tarifen 196,96 Euro Jahresbeitrag mehr als ein 35-Jähriger (geplanter Neuabschluss; Schadenfreiheitsklasse 15).

Dieser Umstand rief die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan. Die Aufseher wollten von 44 Versicherern wissen, welche Methoden sie bei der altersabhängigen Tarifierung verwenden. Nun liegt das Ergebnis der BaFin-Erhebung vor und die Aufseher schreiben, dass eine Altersdifferenzierung immer dann zulässig sei, wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruhe. Die entsprechenden Regeln hierfür sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben. Demnach muss das Risiko versicherungsmathematisch bewertet werden - anhand statistischer Erhebungen.

Entscheidend ist also, welche Risiken typischerweise mit welchem Schadenverlauf einhergehen. In der Kfz-Versicherung werden hierfür eine ganze Reihe von Tarifmerkmalen herangezogen: zum Beispiel der Wohnort des Fahrzeugalters, das Automodell, Alter des Fahrzeughalters, die Kilometerleistung pro Jahr und wie lange jemand unfallfrei fuhr. Und eben das Alter des Versicherten. Die BaFin kommt in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass die altersbedingten Prämien-Aufschläge durchaus risikoadäquat kalkuliert sind.

Der Einwand, dass Seniorinnen und Senioren seltener Auto fahren, greife nicht, so die BaFin. Dies sei nur bei Tarifen relevant, die auch die gefahrenen Kilometer berücksichtigen. Entscheidend sei, wie sich Schadenbedarf und Schadenhäufigkeit der Risikogruppen entwickeln (Äquivalenzprinzip).

Weil sowohl Schadenhäufigkeit, als auch Schadenbedarf mit höherem Alter zunehmen, hat die BaFin gegen die Praxis der Versicherer, entsprechende Zuschläge zu erheben, nichts einzuwenden. Die höheren Prämien spiegeln demnach das „nachweislich höhere, mit dem Alter einhergehende versicherungstechnische Risiko wieder.“

Belegen lässt sich das mit Zahlen der offiziellen Unfallstatistik, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Dort werden „Hauptverursacher je 1.000 Beteiligte“ bei Unfällen mit PKW-Fahrern ausgewiesen. Unfallverursachende Fahrer werden also ins Verhältnis zu allen unfallbeteiligten Fahrern gesetzt. Ergebnis: Je älter die Fahrer, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Hauptschuld an einem Unfall tragen, an dem sie beteiligt waren.

Allerdings hebt die BaFin auch hervor, dass Seniorinnen und Senioren von ausgleichenden Tarifmerkmalen profitieren. Das Rabattsystem honoriert langes unfallfreies Fahren: Sie können höhere Schadensfreiheitsrabatte erreichen.

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