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Mit dem Auto in den Urlaub - und wer darf noch ans Steuer?

Mit dem Auto in den Urlaub fahren? Das kann bei besonders langen Fahrten unter Umständen erfordern, dass man jemand anderen an das Steuer lassen muss, der nicht im Versicherungsschein des Kfz-Versicherers steht. Dabei droht eine Vertragsstrafe, wenn etwas passiert. Abhilfe können bestimmte situative Versicherungen schaffen, die aber Nachteile haben.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, nimmt unter Umständen große Strecken in Kauf. Ganz egal, ob es mit dem eigenen Fahrzeug von Bayern an die Nordsee geht oder gar ins Ausland nach Frankreich: lange Fahrten sind dann keine Seltenheit. Das kann es erforderlich machen, auch mal den Fahrersitz zu verlassen und jemand anderen ans Steuer zu lassen.

Dumm nur, dass der Fahrerkreis bei vielen Kfz-Tarifen eingeschränkt ist, in der Regel auf den Ehegatten oder Lebenspartner. Wenn dann ein anderer ans Steuer will, kostet das in der Regel extra. Schließlich hat auch der Autoversicherer ein erhöhtes Risiko, wenn sich mehrere Fahrer den Wagen teilen. Für einen größeren Fahrerkreis berechnen die Anbieter oft die doppelte Jahresprämie.

Viele Autofahrer lassen deshalb einen Freund oder anderen Begleiter ans Lenkrad, ohne dies dem Versicherer zu melden. Zwar bleibt dann der Versicherungsschutz bestehen. Aber wenn derjenige einen Unfall verursacht, droht eine saftige Vertragsstrafe, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren kann. Der Versicherer berechnet dann nachträglich die Prämie so, als würden sich von vorn herein mehrere Fahrer in das Auto hineingeteilt haben.

Einige Versicherer kennen aber das Problem und gestatten es, vorübergehend den Schutz aufzupäppeln. Hier lohnt es sich bei der Gesellschaft anzufragen, ob ein weiterer Fahrer vorübergehend versichert werden kann. Manchmal ist es einem „Zusatzfahrer“ zum Beispiel erlaubt, an vier Tagen pro Jahr das Auto zu nutzen. Darüber hinaus bieten sogenannte situative Versicherungen die Gelegenheit, vorübergehend weitere Fahrer zu versichern. Sie übernehmen in der Regel die Vertragsstrafe bis zu einer gewissen Grenze, sind aber aufs Jahr hochgerechnet sehr teuer.

Wer für den Urlaub ins Ausland fährt, sollte im Vorfeld weitere Punkte beachten. Grundsätzlich sollte geklärt werden, in welchen Staaten laut Kfz-Police Versicherungsschutz besteht: so sind manche Policen auf die EU und den europäischen Raum beschränkt. Auch sollte die sogenannte Grüne Karte mitgenommen werden - sie erleichtert es, einen Schaden im Ausland abzuwickeln. In der Regel erhält man das Dokument kostenlos beim Versicherer.

Zu bedenken gilt es darüber hinaus, dass in einigen Ländern weit niedrigere Versicherungssummen verpflichtend vorgeschrieben sind, etwa in Italien oder der Türkei. Das kann zum Problem werden, wenn man selbst ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wird. Hat der Fahrer nicht genug Geld, um alle Forderungen zu begleichen, bleibt man auf einem Teil der Kosten sitzen. Hier kann ein extra Auslandsschadenschutz Abhilfe schaffen.

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