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Rechtsschutz lohnt sich!

Ungefähr die Hälfte der deutschen Haushalte schützt sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites. Dass dies auch nützlich ist, belegen aktuelle Zahlen des Versicherungsdachverbandes GDV. Demnach sind die Kosten von Rechtsstreiten in den letzten Jahren enorm in die Höhe geschnellt...

Es ist ärgerlich: In der Wohnung zeigt sich Schimmel, so dass man eine Mietminderung durchsetzen will, bis die Sache behoben ist. Oder schlimmer noch: Der Vermieter meldet gar Eigenbedarf an und will einen vor die Tür setzen, obwohl man seit Jahren in der Wohnung wohnt und gar nicht weg will. Solche Streitigkeiten landen schnell vor Gericht. Und wer dann nicht ausreichend Geld hat, sieht sich mit einem Problem konfrontiert: ein Rechtsstreit geht richtig ins Geld!


Dass so viele Beamte sich privat versichern, hat Gründe. Für Beamte übernimmt der Dienstherr, in der Regel Bund oder Länder, 50 bis 70 Prozent der Arzt- und Krankheitskosten. Das ist unter anderem abhängig von den Dienstjahren und dem Status. Wenn sich ein Beamter hingegen gesetzlich versichert und einer Krankenkasse anschließt, erhält er nichts. Er muss dann in der Regel sogar noch den Arbeitgeberanteil selbst finanzieren.

In den Jahren von 2012 bis 2016 sind die durchschnittlichen Kosten für Rechtsstreite um 19 Prozent angestiegen, so hat der Versicherungsdachverband GDV errechnet. Grundlage waren Daten des Statistischen Bundesamtes. Und damit werden schnell enorm hohe Summen eingeplant werden, wenn man sich vor Gericht streitet.

Um bei den oben gewählten Beispielen zu bleiben: Der Streit wegen Mietminderung kostet im Schnitt 5.000 Euro, bis ein Urteil ergeht. Für die Kündigung wegen Eigenbedarf müssen immer noch knapp 2.950 Euro eingerechnet werden. Hier sprechen wir von einem Urteil in erster Instanz. Wird der Streit über mehrere Instanzen durchgefochten, vervielfachen sich die Kosten schnell. Dann muss gar ein fünfstelliger Betrag eingeplant werden.

Es gibt also durchaus Argumente, dass es auch für Beamte lohnend sein kann, sich einer Krankenkasse anzuschließen. Aber Vorsicht: Dieser Schritt will gut überlegt sein. Einige Bundesländer haben bereits artikuliert, dem Beispiel Hamburgs nicht folgen zu wollen.

Wer vor einem Gericht unterliegt, muss in der Regel nicht nur den eigenen Anwalt bezahlen sowie die Gerichtskosten. Er muss der Gegenpartei auch den Anwalt nachträglich finanzieren. Hier lauern die Kostenrisiken. Schützen kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung. Und dass diese oft gebraucht wird, zeigen ebenfalls Branchenzahlen. Im Jahr 2016 gaben die Rechtsschutzversicherer demnach 2,8 Milliarden Euro für Versicherungsleistungen aus und unterstützten ihre Kunden in 4,2 Millionen Rechtsstreiten.

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