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Schweinepest - Was die Versicherung zahlt

Die deutschen Bauern fürchten aktuell vor allem eine Seuche: die Schweinepest. Zwölf Kilometer von der Deutschen Grenze entfernt wurden infizierte Wildscheine gefunden, schon bald könnten sich auch Nutztiere hierzulande anstecken. Doch es gibt Versicherungslösungen, die für landwirtschaftliche Betriebe zumindest einen Teil der Kosten auffangen können.

 

Es ist ein Thema, das bei Landwirten aktuell ganz oben auf der Sorgenliste steht: die Afrikanische Schweinepest. Für den Menschen ungefährlich, bedroht sie die Tiere umso mehr. Denn erst einmal in den Mastbetrieb eingeschleppt, müssen alle Schweine eines Betriebes auf Anordnung des Veterinäramtes gekeult werden. Auch drohen Einbußen, weil der Ruf des Hofes leidet. Der Schaden für die deutsche Agrarwirtschaft könnte nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.

Gut zu wissen, dass Bauern zumindest ein Teil des Seuchenrisikos versichern können. Darüber klärt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf. Zunächst gibt es die öffentlich-rechtliche Tierseuchenkasse (TSK), die sich aus Pflichtbeiträgen der Tierhalter finanziert und eine Entschädigung zahlt, wenn aufgrund einer solchen Krankheit die Schweine eines Zuchtbetriebs getötet werden müssen. Hierbei handelt es sich allerdings um einen gemeinen Tierwert sowie die Tötungskosten. Trotz dieser Ersatzzahlung drohen deutliche Einbußen dank Einkommensausfällen.

Doch auch die Einnahmeausfälle lassen sich absichern: über eine private Ertragsschadenversicherung. Sie zahlt zum Beispiel einen Ersatz, wenn ein Hof wegen dezimierter Bestände dauerhaft weniger Ferkel beheimatet. Oder den ausbleibenden Mehrerlös, wenn Einbußen dadurch entstehen, dass die getöteten Tiere nicht weiterverarbeitet werden dürfen. Ebenso kommt der Versicherer für Mehrkosten auf, die durch die Reinigung und Desinfektion der Ställe entstehen.

Auch wenn der Hof nicht direkt betroffen ist, aber aufgrund anderer Seuchenfälle in der Nähe zu einem Sperrbezirk ernannt wird, erbringt der Versicherer - abhängig vom Vertrag - eine Leistung. Denn auch dann drohen Mehrbelastungen, die nicht durch den gesetzlichen Schutz voll abgedeckt sind: etwa als Folge von präventiven Keulungen, Transportverboten oder erweiterten Prüf- und Reportpflichten.

Der Nachteil: Für Umsatzeinbußen und möglichen Preisverfall infolge der Afrikanischen Schweinepest kommen diese Versicherungen nicht auf. Das gilt als Marktrisiko, welches nicht eingepreist werden kann.

 

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