Zum Jahresende können viele Menschen ihre Altersvorsorge stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit ergeben sich oft auch Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu stärken. Besonders wichtig ist das für Selbstständige. Denn sie unterliegen keiner gesetzlichen Altersvorsorge-Pflicht. Entsprechende Pläne der Politik wurden erst zugunsten der Grundrente zurückgestellt und später sah sich das Bundesarbeitsministerium außerstande, in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzgeberische Umsetzung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit der gebotenen Sorgfalt zu erarbeiten.
Umso wichtiger, dass Selbstständige geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich Alterseinkünfte zu sichern. Ein Weg kann zum Beispiel sein, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zu leisten. Das ist vor allem für jene interessant, die bereits vor ihrer Zeit als Selbstständiger Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt haben, aber keine fünf Beitragsjahre zusammenbekommen haben.
Freiwillige Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können noch bis März 2022 vorgenommen werden.
Selbstständige, die bereits einen Basisrenten-Vertrag besparen, sollten auch dort prüfen, ob nicht eine zusätzliche Zahlung möglich ist. Eine Einzahlung vor Jahresende würde die Steuerlast senken. Die Basis- oder auch Rürup-Rente gehört zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten. Im Gegensatz zur bekannteren Riester-Rente erfolgt die Förderung über Steuerersparnisse.
Um die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos minus Förderung eingezahlt werden. Damit der Vertrag auch förderfähig ist, sollte überprüft werden, ob diese Voraussetzung erfüllt wurde. Gab es Gehaltserhöhungen oder ist eine Kinderzulage entfallen, sollte die Riester-Zahlung bis Jahresende aufgestockt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.