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Verkehrsrechtsschutz: Der Rechtsschutz für Menschen im Straßenverkehr

Bei Rechtsstreitigkeiten können schnell enorme Kosten entstehen. Deswegen gilt die Rechtsschutzversicherung als eines der wichtigsten Produkte auf dem Markt. Aber muss es immer eine Allgemeine Rechtsschutzversicherung sein? Möglich ist auch der Abschluss spezifischerer Produkte.

Denn Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem Baukastenprinzip. Deswegen können Versicherungsnehmer auch unterschiedliche Bausteine für das Privatleben, den Beruf oder das Mietverhältnis wählen. Aktuell klärt die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) über ein besonderes Produkt auf – über die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Der Verkehrsrechtsschutz ist einer der wichtigsten Bestandteile der Allgemeinen Rechtsschutzversicherung. Sie kann aber auch einzeln abgeschlossen werden. Laut GDV leistet die Verkehrsrechtsschutzversicherung, sobald Verbraucher in Rechtsstreitigkeiten wegen Unfällen, Kauf- und Reparaturverträgen geraten sowie bei Führerscheinverlust.

Ausgeschlossen ist Kostenübernahme bei vorsätzlicher Straftat 

In der Regel würde die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsschutzfall übernehmen – Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung sei versichert. Ausgeschlossen ist allerdings eine Kostenübernahme, wenn eine vorsätzliche Straftat begangen wurde – zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Komponenten der Verkehrsrechtsschutzversicherung 

Zu den im Verkehrsrechtsschutz enthaltenen Komponenten gehöre der Straf-Rechtsschutz (betrifft eine vorgeworfene Verletzung der Verkehrsvorschriften), der Steuer-Rechtsschutz (bei Klagen gegen die Kfz-Steuer), der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, der Verwaltungsrechtsschutz (betrifft Fahrverbote oder den Führerscheinentzug) sowie der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (greift zum Beispiel ein, wenn man mit dem Handy am Steuer telefoniert).

Auch Fahrradfahrer und Fußgänger sind versichert 

Über den Verkehrsrechtsschutz seien übrigens auch Fahrradfahrer und Fußgänger versichert – drohen doch auch Rechtsstreitigkeiten, wenn man ohne Auto am Verkehr teilnimmt. Außerdem greife der Versicherungsschutz im europäischen Ausland, in EU-Mitgliedsstaaten sowie in Anrainerstaaten des Mittelmeers. Die Verkehrsrechtsschutz versichert den in der Police eingetragenen Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmer – möglich ist auch das Versichern der ganzen Familie. Davon zu unterscheiden ist die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung: Diese versichert im Versicherungsschein per Kennzeichen benannte Fahrzeuge.

Expertenrat kann helfen 

Was aber ist für Versicherungsnehmer besser geeignet – die Verkehrsrechtsschutzversicherung oder der Fahrzeug- Rechtschutz? Oder sollte lieber eine allgemeine Rechtsschutzversicherung mit mehreren Bausteinen abgeschlossen werden? Wer hierzu Rat sucht, sollte sich unbedingt an eine Expertin oder einen Experten wenden – um im Falle eines Rechtsstreits auch wirklich vor hohen Kosten und unberechtigten Forderungen abgesichert zu sein.

 

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