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Wenn das Gepäck aus dem Hotelzimmer gestohlen wird

Die großen Ferien haben in vielen Bundesländern begonnen! Und nicht wenige Familien  starten nun in den wohlverdienten Urlaub. Ob mit Flugzeug, Auto oder Bahn: Längst haben die Deutschen weit mehr in ihrem Gepäck als nur frische Unterwäsche zum Wechseln. Mit Laptops, Smartphones und teuren Systemkameras ausgestattet, summiert sich der Wert des mitgenommenen Haushalts schnell mal auf mehrere tausend Euro.

Damit stellt sich auch die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz. Der eigene Haushalt ist in der Zeit der Abwesenheit in der Regel über eine Hausratversicherung abgedeckt. Diese bieten einen erweiterten Schutz, wenn eine sogenannte Außenversicherung inkludiert ist. Dann zahlt der Versicherer auch bis zu einem bestimmten Betrag, zum Beispiel zehn Prozent der Versicherungssumme, wenn aus einem verschlossenen Hotelzimmer und einer verschlossenen Ferienwohnung Gegenstände entwendet werden. Das Zauberwort heißt aber: verschlossen! Wer vergisst die Tür zu schließen, verliert seinen Schutz.

Ein besonderes Augenmerk gilt Wertgegenständen wie Schmuck, Bargeld oder anderen Wertsachen. Ohnehin sind die Leistungen hierfür oft sehr stark begrenzt. Viele Verträge sehen zudem nur einen Ersatz vor, wenn die Wertsachen in einem Hotelsafe verstaut waren: Hier gilt es, genau in den Vertragsbedingungen nachzulesen.

Erstattet werden von der Außenversicherung in der Regel auch Wertgegenstände, die in einem Schließfach oder bei der Kreuzfahrt in einer Kabine weggeschlossen waren. Wird das Smartphone hingegen am Strand unter einer Decke versteckt oder einfach im Rucksack gelassen, zahlen Versicherer nicht: Hierbei handelt es sich um einfachen Diebstahl. Besser also, derartige Dinge entweder sicher zu verschließen oder gleich zu Hause zu lassen, wenn sie nicht unbedingt gebraucht werden.

Reisegepäckversicherung: lückenhafter Schutz für unterwegs

Darüber hinaus bieten die Versicherer auch spezielle Reisegepäckversicherungen an. Diese leisten, wenn der Koffer unterwegs abhanden kommt — zumindest theoretisch. Denn die Verträge sind oft sehr lückenhaft und die Ausschlüsse geradezu tückisch. Viele Dinge sind auch hier vom Schutz gänzlich ausgeschlossen, abhängig vom Anbieter: zum Beispiel der Verlust von Kreditkarten, Flugtickets, sogar mitunter das Smartphone. Auch grob fahrlässiges Verhalten kann einen Ausschluss nach sich ziehen, wenn zum Beispiel der Koffer am Flughafen unbeaufsichtigt bleibt und deshalb abhanden kommt. Apropos: Wenn die Fluggesellschaft das Gepäckstück verbummelt oder falsch verschickt, haftet sie übrigens auch dafür, wie unter anderem ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Eventuell wäre bei einem Campingurlaub ein solcher Vertrag bedenkenswert, sichert doch die Außenversicherung Gegenstände im Zelt oft nicht ab bzw. nur aus verschlossenen Wohnmobilen. Aber auch für den Campingplatz sind die Leistungen der Gepäck-Policen oft lückenhaft. Gerade für Wohnmobil-Fans kann alternativ eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder spezielle Campingversicherung bedenkenswert sein.

Auch gilt die Außenversicherung nur für vorübergehende Aufenthalte: Üblich sind zwischen 90 und 360 Tage. Das eigene Ferienhaus muss folglich gesondert versichert werden. Hierfür bietet sich eine Ferienhausversicherung an, die oft eine Art Kombi-Police aus Wohngebäude- und Hausratvertrag ist. Ist die eigene Ferienimmobilie im Ausland, sollten die Interessierten darauf achten, dass der Vertrag nach nach deutscher Rechtsprechung und in deutscher Sprache abgeschlossen wird. In diesem Fall können sich die Besitzer bei der Schadenabwicklung auf gewohnte Versicherungsstandards verlassen. Wer ins Ausland fährt, sollte auch eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben, damit eine Krankheit keine hohen Kosten nach sich zieht. Weitere Optionen, sich und die Familie auf Reisen abzusichern, klärt ein Beratungsgespräch!

 

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