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Wenn ein anderer Fahrer ans Steuer soll

Am 21. September ist Welt-Alzheimertag. Der Tag dient als Gelegenheit, über das oft gemiedene Thema „Alzheimer“ aufzuklären. Er kann aber auch genutzt werden, an drohende Kosten im Pflegefall zu erinnern. Denn vielen Menschen sind diese Kosten nicht bewusst. 

Die Höhe der Prämie einer Kfz-Versicherung hängt auch von der Zahl und dem Alter all jener Fahrerinnen und Fahrer ab, die in den Fahrerkreis aufgenommen werden. Weil die Prämie sich aber häufig sehr verteuert, wenn mehr als die Ehe- oder Lebenspartner mitversichert werden sollen, wird der Kreis der Eingetragenen in die Kfz-Versicherung gern klein gehalten. Was aber, wenn dann doch mal ein Auto verliehen oder ein nicht eingetragener Fahrer ans Steuer gelassen werden soll? Folgendes sollte man hierzu wissen.

Versicherungsschutz steht nicht auf dem Spiel… und dennoch kann es teuer werden

Zunächst die gute Nachricht: Weder für die Kfz-Versicherung noch für die Kasko steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn nichteingetragene Fahrer ans Steuer gelassen werden. Und dennoch droht: Bauen diese Fahrer einen Unfall, kann es teuer werden. Grund hierfür sind Vertragsstrafen, die oft eine Jahresprämie ausmachen und von vielen Versicherern verhängt werden. Auch wird der Versicherer in der Regel den Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr neu berechnen durch Einbeziehen jenes Fahrers, der einen Unfall verschuldete. Es drohen also, zusätzlich zur Vertragsstrafe, zu leistende Nachzahlungen für die Versicherungsprämie.

Der Notfall schafft die Ausnahme

Eine Ausnahme jedoch ist gegeben. Liegt nämlich ein Notfall vor – zum Beispiel, da einem eingetragenen Fahrer auf dem Heimweg schlecht wurde und ein nicht in die Police eingetragener Fahrer das Steuer übernahm – darf der Versicherer nicht über Strafen und rückwirkende Beitragserhöhungen reagieren, wie der ADAC informiert.

Eine mögliche Lösung: Schutz auf Zeit  

Wer das Risiko höherer Prämien und zusätzlicher Vertragsstrafen durch nicht eingetragene Fahrer jedoch umgehen will, für den stehen verschiedene mögliche Wege offen. Demnach kann es sich lohnen, bei der Versicherung eine Kulanz-Lösung zu erfragen unter der Ankündigung, dass ein anderer Fahrer ans Steuer soll. Manchmal nämlich sei ein „Zusatzfahrer“ kostenfrei für eine bestimmte Zeit im Jahr erlaubt (etwa für vier Tage), informiert die Zeitschrift „Finanztest“. Davon jedoch würde oft nichts im Vertrag stehen.

Gestehen Versicherer auf Anfrage eine solche Kulanz für eine bestimmte Zeit zu, befinden sich jene Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite, die sich diese Zusage auch schriftlich bestätigen lassen.

Falls eine solche Kulanz jedoch nicht geboten wird, kann eine kostenpflichtige Versicherung auf Zeit eventuell helfen. Denn einige Versicherer bieten die Option, gegen einen bestimmten Betrag befristet einen Zusatzschutz zu buchen, der dann für kurze Zeit, zum Beispiel für 24 Stunden, greift. Außerdem gibt es mittlerweile am Markt Anbieter, die einen schnellen Zusatzschutz per Online-Abschluss oder sogar per App ermöglichen.

Kurzzeitschutz: Vorsicht bei den Vertragsbedingungen

Jedoch ist bei solchen kurzfristigen Angeboten Vorsicht angebracht. Denn wie so oft beim Abschluss von Versicherungen kann der Teufel auch bei kurzfristigen Kfz-Versicherungen im Detail stecken, genauer: in den Vertragsbedingungen. Gilt doch zu bedenken: Kurzfristige Angebote müssen durch die Anbieter anders kalkuliert werden als Kfz-Tarife für einen längeren Zeitraum. So ist oft die Höchstentschädigung für Regress und Prämiennachzahlungen beschränkt. Auch existieren bei kurzfristigen Angeboten strengere Ausschlüsse – geleistet wird zum Beispiel nicht bei grob fahrlässigem Verhalten. Will man hier keinen Fehler machen, ist zusätzliche Beratung angebracht.

 

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