Pflegebedürftige, die zuhause oder im Pflegeheim gepflegt werden, können Wohngeld beantragen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband aufmerksam.
Seit Jahresbeginn haben mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Das gilt auch für Pflegebedürftige in Heimen. Es gelten allerdings einige Besonderheiten. So wird die Höhe des Wohngeld-Anspruchs nicht nach der individuellen Miethöhe berechnet. Stattdessen richtet sich die Anspruchshöhe nach dem örtlichen Mietniveau, wo sich das Heim befindet. Berücksichtigt wird der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe. Pflegebedürftige, die im Heim leben, müssen also keine Angaben zur Miethöhe machen.
Damit pflegebedürftige Heimbewohner einen Wohngeld-Antrag stellen können, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Wohngeldantrag für Heimbewohner (Formular),
- Angaben der Heimleitung im Wohngeldantrag,
- Heimvertrag (Auszug),
- Rentenbescheide, aktuell und vollständig (alle Seiten des Rentenbescheides),
- Nachweis über Vermögen (ggf. Immobilien, sonstige Rechte etc.),
- Bescheinigung über Kapitalvermögen (z.B. über Zinsen aus Sparguthaben),
- aktuelle Kontoauszüge,
- Nachweise über Miet- und Pachteinnahmen,
- Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid,
- Betreuerausweis/Vollmacht,
- Nachweise über sonstige Einnahmen
Achtung: Wohngeld ist eine Transferleistung und wird nur gewährt, wenn keine weitere solche Leistung bezogen wird (beispielsweise Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege). Diese Leistungen berücksichtigen bereits Kosten für die Unterkunft.