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Zum 1. Juli steigt das Kindergeld

Eine gute Nachricht: Ab 1.Juli erhalten Eltern mehr Kindergeld. Auch der Kinderzuschlag und der Freibetrag wird raufgesetzt. Möglich macht es eine Gesetzreform der Bundesregierung: Wenn auch die Korrekturen nicht gerade üppig ausfallen.

Für wohl fast alle Eltern ist es das Wichtigste und Schönste im Leben, die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Dass sie allerdings auch Geld kosten, ist ebenfalls ein Fakt. Deshalb haben Familien-Experten schon mehrfach gefordert, Kindergeld und Freibeträge endlich anzuheben. Und tatsächlich wurde der Gesetzgeber tätig. Im März wurde das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedet, mit dem Eltern finanziell entlastet werden sollen.

Ab 1. Juli erhalten Familien mit Kindern nun etwas mehr Unterstützung. Wobei das Plus nicht gerade üppig ausfällt. Ganze zehn Euro gibt es jeweils für das erste und zweite Kind mehr im Monat, es steigt auf 204 Euro. Für das dritte Kind erhalten Eltern künftig 210 Euro statt, wie bisher, 200 Euro monatlich. Alle weiteren Kinder erhalten 235 Euro.

Um das Geld zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich. Das Kindergeld sollten Eltern gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Zwar wird es auch rückwirkend gezahlt, aber nur noch für die zurückliegenden sechs Monate.

In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es sind aber zahlreiche Ausnahmen möglich. Hat das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen, aber keinen Job, bezahlt die Familienkasse bis zu 21. Geburtstag. Studiert es oder befindet es sich in der Ausbildung, sogar bis zum 25 Lebensjahr. Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können, besteht auch ein Anspruch darüber hinaus. Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder anerkannten Freiwilligendienst haben ebenfalls Anrecht. Hier sollte man sich im Zweifel beraten lassen, um kein Geld zu verschenken.

Ebenfalls angehoben wurde der sogenannte Kinderzuschlag, von dem einkommensschwache Familien profitieren sollen. Er klettert pro Monat und Kind auf 185 Euro. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien mit Kindern unter das Hartz-IV-Niveau rutschen.

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