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RÜ-Finanz Versicherungsnews

Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Feuerwehr und Rettungskräfte im Dauereinsatz: Weite Teile Deutschlands sind von Unwettern mit Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Doch Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen nur, wenn eine Elementarschadendeckung vereinbart ist. Was bei der Schadenmeldung zu beachten ist.

Vollgelaufene Keller, überspülte Straßen, Feuerwehr und Rettungskräfte im Dauereinsatz: Weite Teile Deutschlands sind von Unwettern mit Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Doch Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen nur, wenn eine Elementarschadendeckung vereinbart ist. Was bei der Schadenmeldung zu beachten ist.

Schädigt ein Haustier einen Dritten, so muss der Besitzer des Tieres den entstandenen Schaden ersetzen. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Im vorliegenden Fall verweigerte ein Anbieter aber die Kostenübernahme und argumentierte, es handle sich um „natürliches Verhalten des Tieres“. Was war passiert?

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