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RÜ-Finanz Versicherungsnews

Ab 2021 soll es Krankenversicherten möglich sein, die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ein entsprechendes Gesetz für die Grundlagen hat der Bundestag letzten Freitag verabschiedet. Was die Akte kann, wo Vorteile und Gefahren liegen, zeigt der kurze Überblick.

Für die KFZ-Versicherung gilt: „Alter kostet“! Denn das Alter wirkt sich verteuernd auf die jährliche Prämie für die KFZ-Versicherung aus. Das zeigte letztjährig unter anderem die Studie eines Fachmagazins: Vergleicht man Angebote von 25 KFZ-Tarifen, zahlt ein 67-Jähriger für exakt den gleichen Tarif im Durchschnitt 196,96 Euro Euro jährlich mehr als ein 35-Jähriger. Und ein 85-Jähriger wird sogar mit durchschnittlich 1.232,27 Euro jährlich mehr zur Kasse gebeten – für exakt den gleichen Tarif.

Welcher Wert befindet sich in Kellern deutscher Eigenheime? Wer bei dieser Frage nur an Speisevorräte, Ausrangiertes für den Flohmarkt oder an alte Bücher denkt, der irrt sich sehr. Denn nicht erst seit Zeiten des „Smart Home“ hielt immer mehr Technik Einzug in die einst dunklen und feuchten Nutzräume unter der Erde. Und wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, sind geschätzte Werte, die in Kellern von Eigenheimen schlummern, beachtlich. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz droht demnach Ungemach.

Kommen Gebäude, Wände und fest eingebaute Gebäudebestandteile durch defekte Leitungen zu Schaden, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Wie das Beispiel einer Eigentümergemeinschaft aus Westfalen aber zeigt, gibt es zur Einstandspflicht der Versicherung aber Irrtümer: Weil Ansprüche überschätzt wurden, kam es zum Gerichtsstreit, den die Eigentümergemeinschaft vor dem Landgericht in Münster verlor (Az. 15 S 23/15). Drei falsche Annahmen, die durch das Landgericht korrigiert wurden, sind im Folgenden vorgestellt.

Der staatliche Versicherungsschutz für den Verlust der Arbeitskraft und damit des Einkommens ist sehr gering: Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten nur Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können — egal in welcher Tätigkeit. Hingegen ist das Risiko „Berufsunfähigkeit“ seit einer Rentenreform im Jahr 2001 nicht mehr durch den staatlichen Schutz abgedeckt.

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