Betriebliche Vorsorge/Altersvorsorge
In vielen Fällen ist die gesetzliche Rente zu knapp
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) war bis vor einigen Jahren eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung.
Ein Unternehmen ging mit der Zusage einer bAV gegenüber seinen Beschäftigten eine bindende Verpflichtung ein.
Im Jahre 2001 wurde die Situation durch eine Rentenreform grundlegend geändert. Jedem Arbeitnehmer soll der Zugang einer betrieblichen Altersversorgung seitens des Gesetzgebers ermöglicht werden.
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