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RÜ-Finanz Versicherungsnews

Die Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen eine deutliche Sprache: 1,3 Millionen Schäden verursachten Starkregenfälle binnen 16 Jahren, die Kosten summieren sich auf 6,7 Milliarden Euro. Und die Kosten werden aufgrund zunehmender extremer Wetterereignisse weiter ansteigen. Denn aufgrund des Klimawandels nehmen auch extreme Wetterereignisse wie Starkregen zu – und damit auch die Gefahr für Hochwasser und Überschwemmungen. Irrtümer zum Versicherungsschutz aber sorgen immer wieder dafür, dass Menschen sich gegen dieses Risiko nicht genügend absichern. Auf seiner Verbraucherseite „Die Versicherer“ klärt deswegen der GDV aktuell über „die drei häufigsten Irrtümer bei Hochwasser“ auf.

Tempolimit eingehalten - und trotzdem zu schnell? Dass dies durchaus möglich ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Celle. Es sprach einer Autofahrerin eine Mitschuld am Verkehrsunfall zu, weil sie nachts nicht den Sichtverhältnissen entsprechend fuhr (OLG Celle 14. Zivilsenat, Urteil vom 04.03.2020, 14 U 182/19).

Das Coronavirus hält weiterhin Deutschland in Atem: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun sogar empfohlen, alle Großveranstaltungen abzusagen, in vielen Regionen wurden Schulen und Kindergärten geschlossen. Welche Rechte und Pflichten haben aber Arbeitnehmer, wenn das Virus in der Gegend auftritt? Die Antwort lautet wie so oft: Es ist kompliziert!

Ein Immobilienkredit direkt vom Lebensversicherer? Ja, auch das geht! Die Lebensversicherer haben 2019 deutlich mehr Kredite für Wohnungsbau und Wohnungskauf vergeben, berichtet aktuell die Versicherungswirtschaft. Insgesamt wurden 8,9 Milliarden Euro an Hypothekendarlehen ausgezahlt.

Die Reiserücktrittsversicherer müssen in der Regel nicht zahlen, wenn ein Versicherter Angst hat sich mit dem Coronavirus anzustecken - und deshalb nicht reisen will. Anders sieht es hingegen aus, wenn eine Person schon erkrankt ist und deshalb die Reise nicht anbrechen darf. In bestimmten Situationen muss auch der Reiseveranstalter ein kostenfreies Storno ermöglichen.

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