Wenn ein Arzt über die drohenden Behandlungskosten nicht ausreichend aufklärt und der private Krankenversicherer dann nicht zahlen will, ist der Patient verpflichtet, dem Arzt die unzulängliche Beratung nachzuweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell bestätigt (Urteil vom 28. Januar 2020, Az. VI ZR 92/19).