Verdienen sich Rentnerinnen und Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente etwas dazu, drohen Abzüge bei der gesetzlichen Rente. Die Hinzuverdienstgrenze aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) wurde jetzt aber aufgrund der Corona-Krise wesentlich nach oben verschoben. Und die Anwendung des Hinzuverdienstdeckels als individueller Wert für höhere Rentenabzüge wurde sogar komplett ausgesetzt. Rentnerinnen und Rentner dürfen derzeit also wesentlich mehr zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen.