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RÜ-Finanz Versicherungsnews

Armut im Ruhestand – dieses Problem bedroht immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen und mit durchbrochenen Erwerbsbiographien. Das berichtet aktuell das ARD-Politmagazin Monitor unter Berufung auf bisher unveröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Demnach hat die Zahl der Menschen im Ruhestand, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verdienen, zwischen den Jahren 2010 und 2017 um 33 Prozent zugenommen.

Früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen? Viele Menschen träumen davon. Zumindest für einige Menschen eröffnete der Gesetzgeber aber tatsächlich diesen Weg. Denn  das „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ machte einen früheren Bezug der Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ ab dem 01.07.2014 möglich: Die so genannte „Rente ab 63“. Seitdem gilt: Wer eine Mindestversicherungszeit für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren erfüllt, kann früher in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Die Basis-Rente oder auch „Rürup-Rente“ wurde 2005 unter Federführung des SPD-Politikers Bert Rürup eingeführt. Ähnlich der Riester-Rente hatte die Basis-Rente das Ziel, über staatliche Förderung die dritte Säule des Rentensystems und damit die private Vorsorge zu stärken. Anders als die Riester-Rente jedoch stand die Rürup-Rente seit ihrer Einführung allen Bürgern offen. Sie wurde somit zur einzigen Möglichkeit auch für Selbstständige und Freiberufler, von staatlich geförderter Vorsorge zu profitieren. Das Vorsorge-Instrument profitiert hierbei wesentlich von hohen steuerfreien Einzahlungen, die der Gesetzgeber erlaubt.

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